Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.11.2007 die Verjährungsfristen bei Beratungsfehlern erheblich ausgeweitet. "Lässt sich ein Schadenersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen."
Skandal bei der DG Anlage. In den neunziger Jahren vertrauten viele Kunden ihrer Volks- und Raiffeisenbank und kauften Fondsanteile der DG Anlage. Das Geld müssen sie wohl abschreiben.