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DG Fonds Nr. 36 1. Aktuelle Situation
Überschuldung Der DG Fonds Nr.36 weist nach dem letzten vorliegenden Rechenschaftsbericht zum 31.12.2004 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 6,2 Mio. € aus. Unter Einbeziehung des verlorenen Eigenkapitals ergibt sich ein kumulierter Verlust aus der Geschäftstätigkeit des Fonds von 25,6 Mio. €. Hiervon entfallen 14,3 Mio. € auf die Wertminderung der Grundstücke und Gebäude, der Restbetrag ergibt sich aus den durch die Einnahmen nicht gedeckte Ausgaben.
Vermietungssituation 1997 erfolgte ein Wechsel der Betreibergesellschaft. Aufgrund der Ergebnisse geht die DG Anlage Gesellschaft davon aus, dass die erzielbare Pacht bei 1,25 Mio. € liegt, und hat angekündigt, eine auf dieser Basis eine Anpassung des Pachtzinses vorzuschlagen. Die bisherigen Pachtrückstände in Höhe von rd. 12 Mio. € wurden bereits abgeschrieben.
Ausschüttungen Aufgrund der bestehenden wirtschaftlichen Situation erfolgten keine Ausschüttungen.
Finanzierung 2002 haben die DZ Bank und die WGZ, die ebenfalls zum Genossenschaftlichen Bankenverbund gehört, ihre Darlehnsforderungen an die Bank Aktien Gesellschaft Hamm übertragen haben. Die BAG Hamm ist das Spezialinstitut für die Sanierungsbegleitung und Übernahme von Problemkrediten der genossenschaftlichen Bankengruppe einschließlich der Verwertung der Objekte. Für die Darlehn wurde der Kapitaldienst zunächst bis Ende 2005 erheblich reduziert.
Ausblick In dem letzten Rechenschaftsbericht wurde mitgeteilt, dass eine Sanierung der Fondsgesellschaft eine weitere Reduzierung der laufenden Kosten und deren Anpassung an die Einnahmenseite voraussetzt. Hierbei geht es auch um eine Anpassung der Finanzierungsbedingungen. dass der weitere Bestand der Fondsgesellschaft von einer dauerhaften Prolongation der Darlehn und einer zügigen Nachvermietung der Leerstehenden und der freiwerdenden Flächen abhängig ist. Wenn dies nicht gelingt. ist eine Insolvenz der Fondsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit nicht auszuschließen.
2. Erfolgsaussichten der Durchsetzung Ihrer Ersatzansprüchen
Ende letzen Jahres habe ich für eine Vielzahl von Anlegern beim Landgericht Frankfurt Klage gegen die DG Anlage Gesellschaft und die DZ Bank erhoben. Klagegegenstand ist die Rückzahlung des Beteiligungskapitals, die Erstattung des Agios und eine Entschädigung für die nicht erfolgten Ausschüttungen. Soweit die Beteiligung finanziert wurde, sind auch die Finanzierungskosten mit geltend gemacht worden.
Schadenersatzpflicht der DG Anlage Gesellschaft Die Klage habe ich mit den falschen und unvollständigen Angaben im Prospekt des DG Fonds Nr. 36 zu der erzielbaren Pacht sowie mit den falschen Angaben in der Wirtschaftlichkeitsprognose begründet. In diesem Zusammenhang habe ich auch auf die unzureichenden Hinweise zu den Risiken der Anlage verwiesen.
Die Schadenersatzansprüche habe ich weiterhin darauf gestützt, dass die DG Anlage Gesellschaft vorsätzlich falsche Angaben zur Ertragssituation gemacht und hierdurch die Rendite des Fonds manipuliert hat. Diese Verfehlungen sind als Kapitalanlagebetrug nach § 264 a StGB zu bewerten.
Schadenersatzpflicht der DZ Bank Die Haftung der DZ Bank folgt aus der Verletzung des bestehenden Treuhandvertrages, der mit den Anlegern bei deren Beitritt in die Gesellschaft abgeschlossen worden ist. Die DZ Bank hat nach meiner Ansicht ihre vertragliche Verpflichtung verletzt, die Anleger auf die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Aussagen zu wesentlichen Umständen hinzuweisen. Weiterhin haftet die DZ Bank auch für das Verschulden der DG Anlage Gesellschaft, die als ihr Erfüllungsgehilfe bei der Ausführung ihrer Aufgaben als Produktverantwortlicher für den genossenschaftlichen Finanzverbund tätig geworden ist.
Durch die Erweiterung der Anspruchsgrundlagen aufgrund der vorliegenden deliktischen Haftung der DG Anlage Gesellschaft sowie der DZ Bank dürfte das Verjährungsrisiko nach meiner Beurteilung nunmehr ausgeschlossen sein. |
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