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DG Fonds Nr. 36

1. Aktuelle Situation

 

Überschuldung

Der DG Fonds Nr.36 weist nach dem letzten vorliegenden Rechenschaftsbericht zum 31.12.2004 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 6,2 Mio. € aus. Unter Einbeziehung des verlorenen Eigenkapitals ergibt sich ein kumulierter Verlust aus der Geschäftstätigkeit des Fonds von 25,6 Mio. €. Hiervon entfallen 14,3 Mio. € auf die Wertminderung der Grundstücke und Gebäude, der Restbetrag ergibt sich aus den durch die Einnahmen nicht gedeckte Ausgaben.

 

Vermietungssituation

1997 erfolgte ein Wechsel der Betreibergesellschaft. Aufgrund der Ergebnisse geht die DG Anlage Gesellschaft davon aus, dass die erzielbare Pacht bei 1,25 Mio. € liegt, und hat angekündigt, eine auf dieser Basis eine Anpassung des Pachtzinses vorzuschlagen. Die bisherigen Pachtrückstände in Höhe von rd. 12 Mio. € wurden bereits abgeschrieben.

 

Ausschüttungen

Aufgrund der bestehenden wirtschaftlichen Situation erfolgten keine Ausschüttungen.

 

 

Finanzierung

2002 haben die DZ Bank und die WGZ, die ebenfalls zum Genossenschaftlichen Bankenverbund gehört, ihre Darlehnsforderungen an die Bank Aktien Gesellschaft Hamm übertragen haben. Die BAG Hamm ist das Spezialinstitut für die Sanierungsbegleitung und Übernahme von Problemkrediten der genossenschaftlichen Bankengruppe einschließlich der Verwertung der Objekte. Für die Darlehn wurde der Kapitaldienst zunächst bis Ende 2005 erheblich reduziert.

 

Ausblick

In dem letzten Rechenschaftsbericht wurde mitgeteilt, dass eine Sanierung der Fondsgesellschaft eine weitere Reduzierung der laufenden Kosten und deren Anpassung an die Einnahmenseite voraussetzt. Hierbei geht es auch um eine Anpassung der Finanzierungsbedingungen. dass der weitere Bestand der Fondsgesellschaft von einer dauerhaften Prolongation der Darlehn und einer zügigen Nachvermietung der Leerstehenden und der freiwerdenden Flächen abhängig ist. Wenn dies nicht gelingt. ist eine Insolvenz der Fondsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit nicht auszuschließen.

 

2. Erfolgsaussichten der Durchsetzung Ihrer Ersatzansprüchen

 

Ende letzen Jahres habe ich für eine Vielzahl von Anlegern beim Landgericht Frankfurt Klage gegen die DG Anlage Gesellschaft und die DZ Bank erhoben. Klagegegenstand ist die Rückzahlung des Beteiligungskapitals, die Erstattung des Agios und eine Entschädigung für die nicht erfolgten Ausschüttungen. Soweit die Beteiligung finanziert wurde, sind auch die Finanzierungskosten mit geltend gemacht worden.

 

Schadenersatzpflicht der DG Anlage Gesellschaft

Die Klage habe ich mit den falschen und unvollständigen Angaben im Prospekt des DG Fonds Nr. 36 zu der erzielbaren Pacht sowie mit den falschen Angaben in der Wirtschaftlichkeitsprognose begründet. In diesem Zusammenhang habe ich auch auf die unzureichenden Hinweise zu den Risiken der Anlage verwiesen.

 

Die Schadenersatzansprüche habe ich weiterhin darauf gestützt, dass die DG Anlage Gesellschaft vorsätzlich falsche Angaben zur Ertragssituation gemacht und hierdurch die Rendite des Fonds manipuliert hat. Diese Verfehlungen sind als Kapitalanlagebetrug nach § 264 a StGB zu bewerten.

 

Schadenersatzpflicht der DZ Bank

Die Haftung der DZ Bank folgt aus der Verletzung des bestehenden Treuhandvertrages, der mit den Anlegern bei deren Beitritt in die Gesellschaft abgeschlossen worden ist. Die DZ Bank hat nach meiner Ansicht ihre vertragliche Verpflichtung verletzt, die Anleger auf die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Aussagen zu wesentlichen Umständen hinzuweisen. Weiterhin haftet die DZ Bank auch für das Verschulden der DG Anlage Gesellschaft, die als ihr Erfüllungsgehilfe bei der Ausführung ihrer Aufgaben als Produktverantwortlicher für den genossenschaftlichen Finanzverbund tätig geworden ist.

 

Durch die Erweiterung der Anspruchsgrundlagen aufgrund der vorliegenden deliktischen Haftung der DG Anlage Gesellschaft sowie der DZ Bank dürfte das Verjährungsrisiko nach meiner Beurteilung nunmehr ausgeschlossen sein.


 
Aktuell
20.04.10
OLG Frankfurt verurteilt DZ BANK AG erneut zur Schadensersatzleistung an Anleger der DG Immobilienfonds 34 und 35

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die DZ Bank AG und deren frühere Tochtergesellschaft, die DG Anlage Gesellschaft mbH, in den...


22.05.09
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Das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 13. Mai 2009 hinsichtlich des DG-Immobilienfonds 34 ist nur der Auftakt für eine Reihe von Entscheidungen in...


22.05.09
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Infolge der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 13. Mai 2009 (DG-Immobilienfonds 34) droht der DZ Bank und der DG ANLAGE Gesellschaft ein...


18.05.09
Eine erste Reaktion auf das Urteil des OLG Frankfurt

DZ Bank "leiht" sich 500 Mio € bei Volksbanken/ Raiffeisenbanken.


15.05.09
Frankfurter Allgemeine Zeitung

DZ Bank muss einem Anleger rund 19.000 € erstatten, die dieser 1994 in dem Geschlossenen Immobilienfonds "DG Immobilien-Anlage Nr. 34 "Berlin,...


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Presse-Meldungen
23.01.08
Die WELT (23.01.2008)

Fondsanleger haben bessere Karten


09.11.07
Gesonderte Verjährungsfristen bei mehreren Beratungsfehlern

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.11.2007 die Verjährungsfristen bei Beratungsfehlern erheblich ausgeweitet. "Lässt sich ein...


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