Initiative fonds-dg
Suche 


 
Drucken
 
DG Fonds Nr. 30

1. Aktuelle Situation

 

Überschuldung

Der DG Fonds Nr. 30 weist nach dem letzten vorliegenden Rechenschaftsbericht zum 31.12.2004 einen Fehlbetrag in Höhe von 29,3 Mio. € aus. Unter Einbeziehung der früheren Fehlbeträge ergibt sich ein kumulierter Verlust aus der Geschäftstätigkeit des Fonds von 139,3 Mio. €. Hiervon entfallen 89,6 Mio. € auf die Wertminderung der Grundstücke und Gebäude, der Restbetrag resultiert aus den durch die Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben der Fondsgesellschaft.

 

Die zum 31.12.2004 eingetretene Überschuldung wurde dadurch beseitigt, dass die neue Darlehensgeberin am 01.03./05.04.2005 einen Rangrücktritt in Höhe von 21,6 Mio. € erklärt hat. Der Rangrücktritt ist befristet und müsste im Rahmen der anstehenden Anpassungen verlängert werden.

 

Vermietungssituation

Nach den Aussagen im letzten Rechenschaftsbericht sind die Mieteinnahmen weiterhin rückläufig. Die betrieblichen Aufwendungen sind hingegen unverändert geblieben.

 

Für das Objekt in Leipzig besteht ein langfristiger Generalmietvertrag, der 2002 mit der DG Immobilien Vermittlung Gesellschaft bis 2012 abgeschlossen wurde. Hierdurch sind jedoch nur 18 Prozent der derzeitigen Mieterlöse langfristig gesichert.

 

Ausschüttung

Aufgrund der bestehenden wirtschaftlichen Situation erfolgten keine Ausschüttungen. Insoweit ist keine Änderung zu erwarten.

 

Finanzierung

Zur Finanzierung der Fondsobjekte hatte 1992 ein Bankenkonsortium der Fondsgesellschaft einen Kredit in Höhe von 86,9 Mio. € zur Verfügung gestellt. Im März 2002 hat die DZ Bank die Forderungen des Bankkonsortiums angekauft und mit Darlehensvertrag vom 04.06.2002 der Fondsgesellschaft ein Darlehen in Höhe von 87,7 Mio. € zur Verfügung gestellt. Am 04.12.2003 wurde der Kredit von der Bank Aktien Gesellschaft Hamm, dem Spezialinstitut für die Sanierungsbegleitung und Übernahme von Problemkrediten der genossenschaftlichen Bankengruppe, übernommen. Da der Verkehrswert der Grundstücke nur 62,8 Mio. € beträgt (per 31.12.2004) ist das Darlehen teilweise ungesichert. Im Rahmen der Sicherung der Weiterführung der Fondsgesellschaft ist eine Neustrukturierung des Fremdkapitals nötig und vorgesehen.

 

Ausblick

In dem letzten Rechenschaftsbericht wurde mitgeteilt, dass eine Sanierung der Fondsgesellschaft eine weitere Reduzierung der laufenden Kosten und deren Anpassung an die Einnahmenseite voraussetzt. Weiterhin geht es um die bereits angesprochene Neustrukturierung des Fremdkapitals. Der weitere Bestand der Fondsgesellschaft ist daher von einer dauerhaften Prolongation der Darlehen und einer zügigen Nachvermietung der Leerstehenden und der freiwerdenden Flächen abhängig. Wenn dies nicht gelingt, ist eine Insolvenz der Fondsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit nicht auszuschließen.

 

Eine weitere Gefährdung liegt darin, dass infolge der fallenden Werte der Anlageobjekte (bisheriger Verlust 89,6 Mio. € gegenüber den Anschaffungskosten) eine Überschuldung der Fondsgesellschaft eintreten könnte. Aufgrund der Aussage der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist nicht auszuschließen, dass die Bank Aktien Gesellschaft Hamm zukünftig eine Rangrücktrittserklärung verweigert.

 

2. Erfolgsaussichten der Durchsetzung Ihrer Ersatzansprüchen

 

Ende letzen Jahres habe ich für eine Vielzahl von Anlegern beim Landgericht Frankfurt Klage gegen die DG Anlage Gesellschaft und die DZ Bank erhoben. Klagegegenstand ist die Rückzahlung des Beteiligungskapitals, die Erstattung des Agios und eine Entschädigung für die nicht erfolgten Ausschüttungen. Soweit die Beteiligung finanziert wurde, sind auch die Finanzierungskosten mit geltend gemacht worden.

 

Schadenersatzpflicht der DG Anlage Gesellschaft

Die Klage habe ich mit den falschen und unvollständigen Angaben im Prospekt des DG Fonds Nr. 30 zu der erzielbaren Rendite sowie mit den falschen Angaben zu den Immobilienmärkten begründet. In diesem Zusammenhang habe ich auch auf die unzureichenden Hinweise zu den Risiken der Anlage verwiesen.

 

Die Schadenersatzansprüche habe ich weiterhin darauf gestützt, dass die DG Anlage Gesellschaft beim Ankauf der Objekte falsche Angaben zur Ertragssituation zugrunde gelegt hat und hierdurch unrealistische Renditen für die Anleger ausgewiesen hat.

 

Schadenersatzpflicht der DZ Bank

Die Haftung der DZ Bank folgt aus der Verletzung des bestehenden Treuhandvertrages, der mit den Anlegern bei deren Beitritt in die Gesellschaft abgeschlossen worden ist. Die DZ Bank hat nach meiner Ansicht ihre vertragliche Verpflichtung verletzt, weil sie den Ankauf der Objekte wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der wirtschaftlichen Betrachtung nicht hätte zulassen dürfen. Hierzu war sie ausdrücklich vertraglich berechtigt. Weiterhin haftet die DZ Bank auch für das Verschulden der DG Anlage Gesellschaft, die als ihr Erfüllungsgehilfe bei der Ausführung ihrer Aufgaben als Produktverantwortlicher für den genossenschaftlichen Finanzverbund tätig geworden ist.

 

Durch die Erweiterung der Anspruchsgrundlagen aufgrund der möglicherweise vorliegenden deliktischen Haftung der DG Anlage Gesellschaft sowie der DZ Bank dürfte das Verjährungsrisiko nach meiner Beurteilung nunmehr ausgeschlossen sein.


 
Aktuell
20.04.10
OLG Frankfurt verurteilt DZ BANK AG erneut zur Schadensersatzleistung an Anleger der DG Immobilienfonds 34 und 35

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die DZ Bank AG und deren frühere Tochtergesellschaft, die DG Anlage Gesellschaft mbH, in den...


22.05.09
Fondszeitung

Das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 13. Mai 2009 hinsichtlich des DG-Immobilienfonds 34 ist nur der Auftakt für eine Reihe von Entscheidungen in...


22.05.09
Kapital-markt intern

Infolge der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 13. Mai 2009 (DG-Immobilienfonds 34) droht der DZ Bank und der DG ANLAGE Gesellschaft ein...


18.05.09
Eine erste Reaktion auf das Urteil des OLG Frankfurt

DZ Bank "leiht" sich 500 Mio € bei Volksbanken/ Raiffeisenbanken.


15.05.09
Frankfurter Allgemeine Zeitung

DZ Bank muss einem Anleger rund 19.000 € erstatten, die dieser 1994 in dem Geschlossenen Immobilienfonds "DG Immobilien-Anlage Nr. 34 "Berlin,...


weitere Meldungen...
Presse-Meldungen
23.01.08
Die WELT (23.01.2008)

Fondsanleger haben bessere Karten


09.11.07
Gesonderte Verjährungsfristen bei mehreren Beratungsfehlern

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.11.2007 die Verjährungsfristen bei Beratungsfehlern erheblich ausgeweitet. "Lässt sich ein...


weitere Meldungen...