23.01.07 - Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung

Verjährt oder nicht verjährt?
Diese Frage hat der XI. Senat des Bundesgerichtshofs nunmehr zu Gunsten der Anleger beantwortet. In seiner Entscheidung am 23.01.2006 - XI ZR 44/06 - hat dieser festgestellt, dass der Beginn der regelmäßigen Verjährung von der Kenntnis des Anlegers von den anspruchsbegründenden Tatsachen abhängt.
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