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11.08.06 - Urteil des Landgerichts Ingolstadt


Das Landgericht Ingolstadt hat die dortige Volksbank verurteilt, einem Anleger wegen Falschberatung Schadenersatz zu leisten und den eingebrachten Betrag zu erstatten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Berater der Bank den Fonds nicht selbst geprüft, sondern sich auf die (fehlerhaften) Informationen aus dem Prospekt und einer Schulung des Fondsanbieters verlassen hat.



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