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13.02.07 - Anlegerklagen DG Fonds


Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den 96 Klagen zu den DG Fonds Nr. 26, 30, 32, 34, 35, 36, 37 und 39 auf den 13.03.2007 verschoben.



Der zunächst übermittelte Verkündungstermin vom 13.02.2007 wurde auf den 13.03.2007 verschoben. Das Gericht hat dies damit begründet, dass sie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Beginn der Verjährung in ihre Überlegungen mit einbeziehen will. Der Bundesgerichtshof hatte am 23.01.2007 entschieden, dass auch für die sog. Altfälle die Frist für die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren erst mit Kenntnis der schadenbegründenden Umstände beginnt.

 

Weitere Informationen: Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung (k-mi vom 26.01.07)







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