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30.01.07 - Anlegerklagen DG Fonds


Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den 96 Klagen zu den DG Fonds Nr. 26, 30, 32, 34, 35, 36, 37 und 39 auf den 13.02.2007 verschoben.



Im Dezember 2005 haben 96 Anleger, die durch Herrn Rechtsanwalt Kaminski (www.ra-kaminski.de) vertreten werden, Klage gegen die DG ANLAGE Gesellschaft und die DZ BANK beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die Klagen betreffen die 8 DG Fonds Nr. 26, 30, 32, 34, 35, 36, 37 und 39. Sämtliche Fonds haben seit Jahren keine Ausschüttungen (mehr) erbracht und sind überschuldet. Die drohende Insolvenzgefahr wurde durch so genannte Sanierungskonzepte vorübergehend behoben. Für die Kläger, aber auch für die übrigen Anleger, bleibt es aber dabei, dass ihre Einlagen an den DG Fonds wertlos sind.

Die Anleger klagen auf Rückerstattung der erbrachten Einlagen, Erstattung der ihnen entstandenen Kreditkosten sowie auf Zahlung des Zinsausfallschadens, soweit die Einlagen mit eigenen Mitteln erbracht worden sind.
 
Die Ansprüche gegen die DG ANLAGE Gesellschaft als Fondsinitiator und die DZ BANK als Mitgesellschafter und Treuhänder werden mit der Verletzung von Aufklärungspflichten der Risiken bei der Zeichnung der Beteiligung an dem DG Fonds begründet. Zusätzlich werden die Ansprüche darauf gestützt, dass beide Beklagten für das Beratungsverschulden der Genossenschaftsbanken, die in ihrem Auftrag die DG Fonds vermittelt haben, haften.

Den betreffenden Vermittlerbanken wurde der Streit verkündet. Hiermit wurde verhindert, dass mögliche Ersatzansprüche gegen die Vermittlerbanken verjähren und somit noch später geltend gemacht werden können.

In dem ersten Termin vor dem Landgericht Frankfurt am Main am 28.11.2006 wurde die Verjährungsthematik erörtert. Dieser Punkt ist durch die Entscheidung des XI. Senats des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2007 zu Gunsten der Kläger entschieden. Der für den 30.01.2007 vorgesehene Verkündungstermin wurde auf den 13.02.2007 verlegt.







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