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15.05.09 - Frankfurter Allgemeine Zeitung


DZ Bank muss einem Anleger rund 19.000 € erstatten, die dieser 1994 in dem Geschlossenen Immobilienfonds "DG Immobilien-Anlage Nr. 34 "Berlin, Darmstadt, Frankfurt" investiert hat. Im Gegenzug erhält sie die wertlose Beteiligung zurück.



DZ Bank soll an Fondsanleger zahlen
 
jja. BERLIN, 14. Mai. Die DZ Bank soll einem Anleger rund 19 000 Euro erstatten, die dieser in einen geschlossenen Immobilienfonds investiert hatte. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Gegen das Urteil kann beim Bundesgerichtshof noch Beschwerde eingelegt werden. Eine Sprecherin des Geldinstituts wollte den Fall am Donnerstag nicht kommentieren, solange die schriftliche Begründung des Richterspruchs nicht vorliege. Der Rechtsstreit betrifft den "DG Fonds Nr. 34". Geklagt hatte ein Rentner, der sich beim Kauf falsch beraten fühlte. Er soll über die Risiken der Fondsanteile nicht ausreichend aufgeklärt worden sein; überdies soll die Bank "Interessenkonflikte" verschwiegen haben. Anlegeranwälte leiten aus dem Urteil ein Haftungsrisiko der DZ Bank von mehr als 800 Millionen Euro her. Allerdings hängen Schadensersatzansprüche bei Beratungsfehlern vom Einzelfall ab - zumal ein Fehler nicht nur vorgelegen haben, sondern auch beweisbar sein muss.







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