09.11.07 - Gesonderte Verjährungsfristen bei mehreren Beratungsfehlern

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.11.2007 die Verjährungsfristen bei Beratungsfehlern erheblich ausgeweitet. "Lässt sich ein Schadenersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen."
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.11.2007 die Verjährungsfristen bei Beratungsfehlern erheblich ausgeweitet. "Lässt sich ein Schadenersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen."
Link zu www.Bundesgerichtshof.de Entscheidungen, Urteil Az V ZR 25/07 vom 09.11.2007
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