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01.09.05 - kapital-markt intern special (35/2005)


Kapitalanlegermusterverfahren in Deutschland.



Am 01.11.2005 tritt das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz in Kraft. Anlaß für das Gesetz waren die ca. 15.000 Klagen gegen die Deutsche Telekom, die den gleichlautenden Vorwurf eines Prospektfehlers enthalten. Künftig soll es Musterverfahren geben, wenn Schadensersatzansprüche wepen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen geltend gemacht werden (oder ein Erfüllungsanspruch aus Vertrag besteht, der auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz beruht). Öffentliche Kapitalmarktinformationen sind für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmte Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen und sonstige Unternehmensdaten, die einen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen betreffen. Dies sind insbesondere Angaben in ++ Prospekten ++ Mitteilungen über Insiderinformationen ++ Darstellungen ++ Übersichten ++ Vorträgen und Auskünften in der Hauptversammlung ++ Jahresabschlüssen ++ Lageberichten und den Angebotsunterlagen nach dem Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetz.

 

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